Worum es geht
Diese Nutzungsrichtlinie ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Corgent (Ziffer 1 und 5). Die Richtlinie legt fest, wofür Corgent bestimmt ist, und schließt Verwendungen aus. Die Regeln gelten für alle Konten und Organisationen und für alles, was über Corgent läuft: Chat, Aufgaben, KI-Kollegen, Website-Widget und Schnittstellen.
1. Wofür Corgent bestimmt ist
Corgent ist ein KI-System für allgemeine Büroarbeit in Unternehmen. Es unterstützt Beschäftigte dabei,
- Texte zu entwerfen, zusammenzufassen, zu übersetzen und zu überarbeiten,
- E-Mails, Termine, Dokumente und Vorgänge zu sichten, zu sortieren und vorzubereiten,
- Informationen aus freigegebenen Quellen (Wissensdatenbanken, verbundene Systeme, Web) zu finden,
- wiederkehrende Abläufe als Aufgaben und mit KI-Kollegen (Software-Agenten mit festen Rollen) zu erledigen.
Aktionen mit Außenwirkung gibt grundsätzlich ein Mensch frei; Ausnahmen richtet der Kunde selbst ein (Ziffer 8 der Nutzungsbedingungen). Corgent trifft keine Entscheidungen über Menschen. Im Sinne der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist Corgent ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck, das auf Modellen verschiedener Anbieter aufbaut. Die Malango Tech UG (haftungsbeschränkt) ist Anbieter dieses Systems, der Kunde ist Betreiber. Corgent ist kein Hochrisiko-KI-System und darf nicht zu einem gemacht werden.
2. Ausgeschlossene Hochrisiko-Verwendungen (Anhang III KI-Verordnung)
Wir legen ausdrücklich fest: Corgent und seine Agenten dürfen für die folgenden Zwecke weder verwendet noch so verändert, angewiesen oder eingerichtet werden, dass sie dafür eingesetzt werden (Art. 25 Abs. 2 Satz 3 KI-Verordnung). Wer Corgent dennoch dafür einsetzt, ändert die Zweckbestimmung und kann dadurch selbst Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems werden (Art. 25 Abs. 1 KI-Verordnung), mit allen Pflichten, die daraus folgen.
- Beschäftigung und Personalmanagement (Anhang III Nr. 4): Bewerbungen analysieren, filtern, bewerten, vergleichen, in eine Rangfolge bringen oder Bewerberinnen und Bewerber auswählen; Stellenanzeigen gezielt an bestimmte Personen ausspielen; Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderung oder Kündigung; Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen an Beschäftigte zuweisen; Leistung und Verhalten von Beschäftigten beobachten oder bewerten.
- Kreditwürdigkeit und Versicherung (Anhang III Nr. 5 lit. b und c): Kreditwürdigkeit oder Bonität natürlicher Personen bewerten; Risiken und Preise von Lebens- und Krankenversicherungen für natürliche Personen bewerten.
- Grundlegende private und öffentliche Dienste (Anhang III Nr. 5 lit. a und d): Ansprüche auf öffentliche Unterstützungsleistungen prüfen, gewähren oder entziehen; Notrufe bewerten oder priorisieren, Einsätze steuern, Patienten triagieren.
- Allgemeine und berufliche Bildung (Anhang III Nr. 3): Zugang oder Zulassung entscheiden, Personen Bildungseinrichtungen zuweisen, Lernergebnisse bewerten, Prüfungen überwachen.
- Biometrie (Anhang III Nr. 1): biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen, Emotionserkennung.
- Kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2): Sicherheitsbauteile in Verwaltung und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung.
- Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle, Rechtspflege und demokratische Prozesse (Anhang III Nr. 6 bis 8).
Erlaubt bleibt, was keine Bewertung von Personen ist: Bewerbungseingänge nach Stelle sortieren, auf Vollständigkeit prüfen und Eingangsbestätigungen als Entwurf anlegen; Termine planen; eingereichte Unterlagen ohne Wertung zusammenfassen; Texte für die Personalarbeit entwerfen, über die ein Mensch entscheidet; Aufgaben an KI-Kollegen verteilen.
3. Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-Verordnung)
Unzulässig ist jede Verwendung für Praktiken, die Art. 5 der KI-Verordnung verbietet, insbesondere:
- unterschwellige, manipulative oder täuschende Techniken, die das Verhalten von Personen wesentlich verzerren;
- das Ausnutzen von Schwächen wegen Alter, Behinderung oder sozialer oder wirtschaftlicher Lage;
- Bewertung oder Einstufung von Personen nach ihrem Sozialverhalten oder ihren Persönlichkeitsmerkmalen (Social Scoring);
- Vorhersage von Straftaten allein auf Grundlage von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen;
- ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung;
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen;
- biometrische Kategorisierung, um auf Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Sexualleben oder sexuelle Orientierung zu schließen;
- die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen realer Personen und von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
4. Weitere ausgeschlossene Verwendungen
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
- Entscheidungen, die für eine Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigen, ohne menschliche Prüfung (Art. 22 DSGVO);
- Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung Dritter ohne Prüfung durch eine dafür befugte Person;
- Inhalte, die über die Beteiligung einer KI täuschen sollen, insbesondere das Entfernen oder Umgehen der KI-Hinweise in Nachrichten an Dritte;
- Werbung per E-Mail oder Nachricht an Personen ohne deren vorherige Einwilligung;
- rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf Corgent oder Dritte, Prompt Injection, das Umgehen von Freigaben und die Überlastung der Dienste (Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen).
5. Pflichten des Kunden als Betreiber
Der Kunde stellt sicher, dass Corgent in seiner Organisation bestimmungsgemäß genutzt wird. Insbesondere:
- Bestimmungsgemäße Verwendung: Aufgaben, Kollegen und Anweisungen nicht so einrichten, dass sie Ziffer 2 bis 4 unterlaufen (etwa „sortiere die Bewerber nach Eignung“).
- Menschliche Aufsicht: festlegen, wer Freigaben erteilt; Freigaben inhaltlich prüfen; Ausnahmen wie die Vertrauensstufe „Prokura“ nur bewusst und eng einrichten.
- KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung): Maßnahmen ergreifen, damit Beschäftigte sachkundig mit Corgent umgehen; die Schulung „KI-Kompetenz“ im Produkt mit Nachweis-Export unterstützt dabei.
- Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung): KI-erzeugte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, als KI-erzeugt kennzeichnen, sofern kein Mensch sie redaktionell verantwortet; Deepfakes offenlegen.
- Datenschutz: eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung haben, Betroffene informieren (Art. 13 und 14 DSGVO), insbesondere Besucher der eigenen Website über das Website-Widget und ein Gedächtnis über wiederkehrende Besucher; eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wo nötig; den Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
- Beschäftigte und Betriebsrat: Beschäftigte informieren und, wo vorhanden, den Betriebsrat beteiligen (§§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 90 BetrVG).
- Berufsgeheimnisse: Berufsgeheimnisträger nutzen den Berufsgeheimnisträger-Modus und klären vor dem Einsatz mit uns die Verschwiegenheitsvereinbarung.
- Meldungen: schwerwiegende Fehlfunktionen, Sicherheitsvorfälle und Missbrauch unverzüglich melden (security@corgent.ai, rechtswidrige Inhalte an mk@corgent.ai).
6. Was Corgent technisch dafür tut
Die Zweckbestimmung ist nicht nur Text. In Corgent sind diese Grenzen fest eingebaut:
- Feste Grundregel in jeder Anweisung: Corgent, jeder Aufgabenlauf und jede Charta eines KI-Kollegen enthalten eine Regel, nach der die KI keine Bewerberinnen, Bewerber oder Beschäftigten bewertet, vergleicht, reiht, filtert oder auswählt, weder Leistung noch Verhalten von Beschäftigten überwacht, keine Emotionen ableitet und nicht über Kredit, Versicherung, Zulassung zu Bildung oder Zugang zu grundlegenden Diensten entscheidet. Die Regel lässt sich weder bearbeiten noch abschalten; verlangt eine Anweisung etwas anderes, lehnt die KI ab und bietet neutrale Hilfe an.
- Leitplanken der Vorlagen, die nicht ersetzt werden können: Katalog-Aufgaben wie „Bewerbungseingang“ tragen feste Grenzen, die auch dann gelten, wenn der Kunde die Anweisung der Aufgabe durch eigenen Text ersetzt.
- Feld-Allowlist für Personio: Corgent liest nur das Verzeichnis (Name, E-Mail, Position, Abteilung, Team, Standort, Vorgesetzte) und Abwesenheiten im Planungsfenster; Gründe wie Krankheit, Elternzeit oder Pflege erscheinen nur als „Abwesend“. Vergütung, Leistung, Arbeitszeiten, Verträge, Kündigungen und Recruiting sind nicht zugänglich; in Dokumentkategorien zu Gesundheit, Religion oder Gewerkschaft lädt Corgent nichts hoch. Das prüft der Server, unabhängig davon, was ein Modell anfragt.
- Freigabepflicht für Aktionen mit Außenwirkung, serverseitig erzwungen; Zahlungen führen KI-Kollegen nie aus.
- KI-Hinweise in Chat, Widget, Mobil-App und in Nachrichten an Dritte, die sich nicht abschalten lassen.
- Mitglieder-Statistiken standardmäßig pseudonymisiert; die Bilanz der KI-Kollegen bewertet keine Mitarbeitenden.
- Prüffälle (Evals), mit denen wir testen, dass die KI Hochrisiko-Anfragen ablehnt.
Eine automatische Erkennung von Hochrisiko- oder verbotenen Verwendungen beim Hochladen von Dateien oder in frei formulierten Aufgaben gibt es nicht. Die Grenzen oben wirken in der Steuerung der KI und in den Schnittstellen; für die bestimmungsgemäße Verwendung bleibt der Kunde verantwortlich.
7. Folgen eines Verstoßes
Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie können wir nach Ziffer 13 und 13a der Nutzungsbedingungen Inhalte sperren, Funktionen einschränken oder ein Konto sperren; jede Maßnahme begründen wir. Für Schäden aus einer Verwendung entgegen Ziffer 2 bis 4 haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften; Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen (Freistellung) gilt entsprechend.
8. Fragen
Fragen zur Zweckbestimmung, ob eine geplante Verwendung zulässig ist, oder Meldungen zu Verstößen: mk@corgent.ai, auf Deutsch oder Englisch.